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Svenja Martens

Wie oft muss die Kita ein Entwicklungsgespräch anbieten?

Von Svenja Martens · Stand:

Eine bundesweite Pflicht zum jährlichen Entwicklungsgespräch gibt es nicht. Das SGB VIII verlangt nur, dass Kitas mit den Eltern zusammenarbeiten. Die Häufigkeit regeln die Länder: In Nordrhein-Westfalen, Berlin und Thüringen gilt mindestens ein Gespräch im Jahr, Bayern empfiehlt zwei, andere Länder sagen nur „regelmäßig“. Die Konzeption Ihrer Einrichtung kann mehr festlegen.

Was das Bundesrecht verlangt

Der Satz „Das jährliche Entwicklungsgespräch ist gesetzlich vorgeschrieben“ stimmt für das Bundesrecht nicht. § 22 Abs. 2 SGB VIII gibt Kitas einen allgemeinen Auftrag, § 22a Abs. 2 SGB VIII verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Zusammenarbeit der Fachkräfte mit den Eltern sicherzustellen. Das Wort Entwicklungsgespräch kommt in beiden Paragrafen nicht vor, eine Häufigkeit auch nicht.

„Tageseinrichtungen für Kinder […] sollen […] die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen […]. Hierzu sollen sie die Erziehungsberechtigten einbeziehen […].“
§ 22 Abs. 2 SGB VIII

Was die Länder regeln

Genaueres regeln die Länder, und zwar sehr unterschiedlich: per Gesetz, per Vereinbarung mit den Trägern oder als Empfehlung im Bildungsplan. Die Übersicht zeigt die Länder mit einer ausdrücklichen Regelung, Stand September 2026.

LandGrundlageWas dort stehtArt
Nordrhein-Westfalen§ 9 Abs. 1 KiBizmindestens jährlich anbietenGesetz
Berlin§ 9 Abs. 1 QVTAGmindestens jährlich einladenVereinbarung
Schleswig-Holstein§ 19 Abs. 9 KiTaG SHregelmäßig anbieten, dokumentierenGesetz
Thüringen§ 7 Abs. 3 ThürKigaG, ab 2027 Abs. 5mindestens jährlich führen, dokumentierenGesetz
Niedersachsen§ 4 Abs. 2, § 14 Abs. 2 NKiTaGregelmäßig; Pflichtgespräch im letzten Kita-JahrGesetz
BayernBildungs- und Erziehungsplanmindestens zweimal jährlichEmpfehlung
Baden-WürttembergOrientierungsplan 2025mindestens einmal jährlichEmpfehlung
Rheinland-PfalzBildungs- und Erziehungsempfehlungenmöglichst jährlichEmpfehlung
HamburgLandesrahmenvertrag, § 9 Abs. 2Gespräch vor dem Vorstellungsverfahren mit 4½ Jahren anbietenRahmenvertrag

Stand September 2026. Prüfen Sie die aktuelle Fassung Ihres Landes.

Was sich 2027 ändert

In Thüringen gilt ab dem 1. Januar 2027 eine Neufassung des Kindergartengesetzes. Die Regel bleibt: Mindestens einmal jährlich ist ein Entwicklungsgespräch „zu führen und zu dokumentieren“. In Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 1. August 2027 eine Neufassung des KiBiz. Das jährliche Gesprächsangebot nach § 9 Abs. 1 bleibt gleich, neu geregelt werden Dokumentation und Zustimmung.

In Niedersachsen liegt das Pflichtgespräch spätestens zu Beginn des letzten Kita-Jahres, an dessen Ende ein Abschlussgespräch folgt. Der bayerische Plan empfiehlt bei jüngeren Kindern häufigere Gespräche.

Und in den übrigen Ländern?

Für die übrigen Länder gibt es keine feste Zahl, die sich an einer aktuellen Rechtsgrundlage belegen lässt. Der Lexikonbeitrag von Eva-Maria Engel im socialnet Lexikon (2022) nennt für Sachsen „mindestens zwei Mal jährlich“, für das Saarland „mindestens einmal pro Jahr“ und für die anderen Länder nur „Regelmäßigkeit“. Ob das noch dem heutigen Stand entspricht, ist offen, zumal Sachsen einen neuen Bildungsplan angekündigt hat. Fragen Sie in diesen Ländern Ihren Träger oder Ihre Fachberatung.

Anbieten heißt nicht erzwingen

Wo Gesetz oder Vereinbarung etwas regeln, heißt es meist „anbieten“ oder „einladen“. Ihre Aufgabe ist ein ernst gemeintes Angebot. Ob jede Familie es annimmt, liegt nicht allein in Ihrer Hand. Ob Ihr Träger aus den Empfehlungen Bayerns, Baden-Württembergs oder von Rheinland-Pfalz eine feste Regel macht, erfahren Sie bei Ihrer Leitung. Eine Konzeption kann mehr festlegen als das Land.

Für die Planung hilft eine Richtgröße: Ein reguläres Gespräch dauert in „Das Entwicklungsgespräch“ 30 Minuten in der kurzen oder 45 bis 50 Minuten in der langen Fassung, mit Sprachmittlung eher 60. Die Dauer steht schon in der Einladung.

Quellen

Cover: Das Entwicklungsgespräch

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Das Entwicklungs­gespräch

Gut vorbereitet, sicher im Gespräch – auch wenn es um Sorgen geht. A4-Taschenbuch, 151 Seiten, 24,90 €, mit 26 Kopiervorlagen.